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Emissionsrichtlinien - Baumaschinen

1.1.2024

Seit Anfang 2019 gelten europaweit die Emissionsgrenzwerte der Stufe V für alle neu in Einsatz gebrachten, nicht straßengebundenen Maschinen im Leistungsbereich unter 56 kW sowie über 560 kW.

Die kleinen und ganz großen Motoren in diesen Klassen waren bislang in Europa nicht reguliert und werden jetzt erstmals auch durch eine europaweite Emissionsgesetzgebung begrenzt. In der Leistungsklasse 56 kW bis 560 kW wird die neue Abgasstufe ab 2020 eingeführt und verschärft auch bei diesen Maschinen nochmals die Grenzwerte für den Ausstoß von Dieselpartikeln.

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EU-Grenzwerte zur Reduzierung von Feinstaubpartikeln und Stickoxiden

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Stufe V Motor

Emissionsrichtlinien - Baumaschinen